06-02-2013, 21:46
(06-02-2013, 10:00)Ibykus schrieb: Du sollst Deinem Kind nicht das Überleben sichern, sondern es an Deinem Lebenstandard teilhaben lassen. Dementsprechend schuldest Du ihm ja auch einen einkommensabhängigen Unterhalt. Das so zu regeln hat sich der Gesetzgeber nun einmal entschieden.In welchem Gesetz hat der Gesetzgeber das denn geschrieben?
Ich kenne nur den §1610 BGB und da steht, dass sich der Unterhalt nach der Lebensstellung des Kindes richtet.
Das umzudrehen, und die Verbindung zum Einkommen des Vater herzustellen, ist doch eine Erfindung der Rechtsbeuger vom OLG-Düsseldorf, nur kann sich doch nicht auch noch ein Strafrichter danach richten, was sich die Erfinder der DT aus den gichtigen Fingern saugen.