07-02-2013, 09:44
(06-02-2013, 19:09)sorglos schrieb: Allerdings möchte ich auch klar sagen, dass ich in der Situation, die aus dem Artikel und den Mails, die so rum gehen bekannt wird, einen Hungerstreik nicht für das richtige Mittel halte.das hat mir auch gleich Sorgen gemacht.
Ich halte ihn nicht mal für legitim.
Nach § 170 StGB ist strafbar, wer
trotz Leistungsfähigkeit nicht zahlt,
das Erforderliche unterlässt, seine Leistungsunfähigkeit abzuwenden
oder
seine Leistungsunfähigkeit schuldhaft herbei führt
Dieser Mensch braucht wirklich Unterstützung, worüber ich bislang aber nur in der Überschrift dieses Threads etwas gelesen habe (was mich allerdings nicht mehr überrascht).