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Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb
#36
Es geht nicht darum, dass sich Deiner (beppo) Meinung nach strafbar macht, wer sich nicht an die Meinung eines Kommentars (hier des Palandt) hält.
Wenn der Kommentar sich der Rechtsprechung anschließt, dann ist maßgeblich nicht der Kommentar, sondern die Rechtsprechung (die -ebenso möglich- auch sich dessen Meinung anschließen kann).

Mich würde allerdings mal interessieren, was DU dem Wortlaut des Gesetzes entnimmst?
Du beziehst Dich ja auf das Merkmal "der Unterhalt richtet sich nach der Lebensstellung des Kindes".
Womit hängt denn Deiner Meinung nach die Lebensstellung des Kindes zusammen?

Ich finde den Vorwurf, 'das Familienrecht schert sich einen Scheißdreck um den Wortlaut des Gesetzes' vollkommen unangebracht.

Die Lebensstellung des Kindes muss doch irgend einen Bezug haben!

Auch mir bereiten die unterhaltsrechtlichen Vorschriften und deren Auslegung keine Freude. Aber sie sind nun einmal maßgeblich und wir tun uns keinen Gefallen, sie zu ignorieren oder uns im Falle des Falles mit dem Richter darüber zu streiten.

Das Gesetz -da kannst Du Dir sicher sein- kennt er besser als Du.
Darauf, dass es ungerecht ist und unserer Meinung nach schon lange nicht mehr zeitgemäß, sollten wir hinweisen. Ich denke, da haben wir die besseren Argumente!

Mir fehlt bspw. jegliches Unrechtsbewußtsein im Hinblick auf meine Mißachtung der Unterhaltspflicht.

Ich bin selbstverständlich bereit, Unterhalt zu leisten.

Aber in Form von Betreuung meines Kindes! Fifty:Fifty!

Dass ich um Umgang und Sorge kämpfen muss, empfinde ich als ungerecht. 'Unrecht' zu finanzieren aber fällt mir nicht im Traum ein.

Also bin ich glücklich und zufrieden darüber, dass man nicht in der Lage ist, mich dazu zu zwingen.

So kann ich mich jederzeit dem Gericht gegenüber äußern.
Aber doch nicht: Richterlein, du mißachtest den Wortlaut des Gesetzes.
Schließlich muss ich mich doch nicht zu allem Übel auch noch zur Lachnummer der Gerichtskantine machen.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von g_r - 05-02-2013, 16:42
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 05-02-2013, 19:09
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 10:00
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 15:41
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 07-02-2013, 09:18
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 16:38
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 18:35
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 19:41
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 21:25
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 07-02-2013, 20:11
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 09-02-2013, 18:07
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von iglu - 09-02-2013, 19:20
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 10-02-2013, 14:31

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