07-02-2013, 10:40
(07-02-2013, 10:20)Ibykus schrieb: Ich bin selbstverständlich bereit, Unterhalt zu leisten.
Aber in Form von Betreuung meines Kindes! Fifty:Fifty!
völlig richtige Ansicht,
aber von wenigen Ausnahmen abgesehen zählt das bei der gängigen Rechtsprechung nicht, "Mann" ist nur verpflichtet, gesetzlichen Unterhalt zu zahlen.