07-02-2013, 20:11
(07-02-2013, 10:06)p schrieb: Demnach gibts in deiner Literatur sicherlich auch entsprechende Urteile, in denen z.B. ein zivilrechtlicher Bedarf von 400 EUR errechnet wurde und der Pflichtige strafrechtlich verurteilt wurde, weil er nur 300 EUR bezahlt hat? Immerhin eine ganz kräftige Gefährdung des Bedarfs.Ich verstehe vermutlich Dein Problem nicht ...
der Einfachheit halber: Schönke/Schröder zu § 170 StGB, Rdnr. 27 ff!