07-02-2013, 21:51
wackelpudding, du warst schneller!
SMS taugt nicht. Die kann immer behaupten, es nicht bekommen zu haben. Du musst belegen können, dass sie die Nachricht bekommen hat.
Umgekehrt kannst du dich nicht auf SMS berufen, die sie dir schickt. Du kannst nämlich nicht belegen, dass sie es dir geschickt hat.
Einschreiben taugen auch nichts. Bei einem Einschreiben bestätigt der Briefträger, dass er irgendwas abgeliefert hätte. Was da drin ist, weiß niemand. Ich würde sie deshalb nicht um Einschreiben bitten.
Wenn es knüppeldicke kommt, musst du dich mit ihr vor Zeugen unterhalten, und alles, was ohne Zeugen gesagt wird, ist so gut wie nicht gesagt worden.
SMS taugt nicht. Die kann immer behaupten, es nicht bekommen zu haben. Du musst belegen können, dass sie die Nachricht bekommen hat.
Umgekehrt kannst du dich nicht auf SMS berufen, die sie dir schickt. Du kannst nämlich nicht belegen, dass sie es dir geschickt hat.
Einschreiben taugen auch nichts. Bei einem Einschreiben bestätigt der Briefträger, dass er irgendwas abgeliefert hätte. Was da drin ist, weiß niemand. Ich würde sie deshalb nicht um Einschreiben bitten.
Wenn es knüppeldicke kommt, musst du dich mit ihr vor Zeugen unterhalten, und alles, was ohne Zeugen gesagt wird, ist so gut wie nicht gesagt worden.