07-02-2013, 22:18
(07-02-2013, 22:11)wackelpudding schrieb: Tja, email-Kommunikation ist bei gerichtlichem Vergleich vereinbart worden: Sie teilt mir nur -trotz mehrfacher Anfragen, zuletzt per Einwurfeinschreiben- keine email-Adresse mit...Es gibt leider viele Leute, die nur eine Email-Adresse haben, weil sie die brauchten, um ihren Facebook-Account zu erstellen, und inzwischen die Zugangsdaten für die Email-Adresse vergessen haben.
Der ganze Klimbim mit elektronischer Unterschrift oder gar Verschlüsselung interessiert die Leute nicht.
Für deinen Fall ist das aber uninteressant. Du hast, und sie legt es darauf an, keine Chance zu belegen, was du mit ihr besprochen hast.
Das alleine wäre für mich der Grund gegen die Frau zu entscheiden. Aber ich bin ja kein Richter.