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Die Scheinasylantin und das Kind
#8
Hallo Mitglied

Wenn mir ein Wohnvorteil von 500 angerechnet wird, plus 466 Rente ergibt,
966-800 Selbsbehalt= 166 Unterhalt hab ich da richtig gerechnet?

Rente 466
-Unterhalt 166
Rest 300
-Nebenkosten 250
Rest z. Leben 50?

Die Resterwerbsfähigkeit lt. Rentenversicherung beträgt unter 3 Std. täglich. Das heißt max. 400 € Job. Kann da Jugendamt mehr fordern, als die Gesundheit zulässt?

H4 hatte ich bis leztes Jahr, wenn überhaupt Anspruch dann 57€, da Rente voll angerechnet wird.

Was passiert mit der Wohnung, kann Jugendamt sich mit einerZwangssicherungshypothek ins Grundbuch eintragen?
Wenn ja in welcher Höhe?
Bei Verkauf kann Jugendamt mir vorschreiben was mit dem Erlös passiert.
KU ist klar aber der Rest?
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Nachrichten in diesem Thema
Die Scheinasylantin und das Kind - von cowboy - 06-02-2013, 15:30
RE: Die Scheinasylantin und das Kind - von cowboy - 07-02-2013, 23:54

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