08-02-2013, 19:18
(07-02-2013, 20:11)Ibykus schrieb: Ich verstehe vermutlich Dein Problem nicht ...
der Einfachheit halber: Schönke/Schröder zu § 170 StGB, Rdnr. 27 ff!
Es gibt kein Problem, jedenfalls nicht bei mir. Ich habe nur nach Urteilen gefragt. Die Textseite zu §170 ist schön und gut, darin wird auch auf drei Urteile Bezug genommen, aus dem Jahre 1960, 1961 und 1964. Bei so vielen Verfahren und Anzeigen sollte doch etwas aus den letzten 10 Jahren zu finden sein.
Mir gehts hier nicht um eine Theorie der reinen Lehre, die fachkundig oder pseudo-fachkundig Sachverhalte einordnet. Ich suche Praxishilfen. Ein Sachverhalt, der nach einem Urteil von 1960 zur Verurteilung führen müsste, das die letzten 10 Jahre aber nicht getan hat ist für die Praxis irrelevant.