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Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb
#44
Ich denke, hier sollte es um 'richtig' oder 'falsch' gehen!

Dem Vater, der sich auf 'Falsches' beruft, hilft es wenig, wenn er den Standpunkt vertritt: "Aber wegen Falsches ist das letzte mir bekannte Verfahren vor dreißig Jahren in die Hose gegangen."

Im Übrigen mag es auch neuere und aktuellere Rechtsprechung dazu geben.

Es ist nicht richtig zu erklären, Kinder wären nicht bedürftig, wenn ihre Mütter vermögend sind (im Gegenteil: ihre Bedürftigkeit würde sich vergrößern, wenn das Vermögen der KM eine so große Schieflage zu den Einkommens- und Vermögensverhälnissen des ansonsten Barunterhaltspflichtigen verursacht, dass sie (die vermögende Mutter anstelle des Vaters barunterhaltspflichtig ist). Wie sie den gegen sie als betreuenden Elternteil gerichteten Anspruch dann befriedigt, ist eine andere Sache.

Aber wenn die Fälle, die diese Problematik zum Gegenstand hatten, Deiner Meinung nach so selten sind, dann ist mir unerklärlich, warum Du darauf in der T-FAQ überhaupt hinweist und dann (oder deswegen?) zu korrigieren nicht bereit bist???

Eine Logik, die ich nicht nachvollziehen kann.

Du hast doch nun wahrlich genügend Hinweise dafür, dass der im T-FAQ veröffentlichte Passus falsch ist. Was spricht dagegen, ihn zu ändern?

Einen rechtlichen Hinweis, den man ausdrücklich für erwähnenswert hält, muss man aus dem gleichen Grunde korrigieren, wenn er falsch ist.

Wir alle machen Fehler. Diesen Lapsus nimmt Dir doch wirklich niemand übel! Bedenke, wie viele Fehler selbst Richtern in diesen Verfahren unterlaufen!
Ich finde es gut und lobenswert, dass sich überhaupt jemand mit dieser nicht unkomplizierten Thematik auseinander zu setzen bereit ist.

Deshalb verlinke ich gerne auf dieses Forum. Was nutzt dem hilfesuchenden Vater ein Forum, indem "Dinge erzählt" werden, die ihm schaden anstatt helfen. Wenn es sich dabei um Mißverständnisse handelt -wie hier- habe ich keine Probleme damit.
Ich erwähne das, weil es durchaus Foren mit mehr Traffic gibt, die sich aber qualitativ nicht annähernd mit diesem/ Deinen vergleichen können - vor denen man eigentlich sogar warnen müßte!
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von g_r - 05-02-2013, 16:42
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 05-02-2013, 19:09
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 10:00
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 15:41
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 07-02-2013, 09:18
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 09-02-2013, 19:53
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 09-02-2013, 18:07
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 09-02-2013, 20:20
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von iglu - 09-02-2013, 19:20
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 10-02-2013, 14:31

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