09-02-2013, 12:10
Warum wendet sich Thomas E. nicht an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen?
Die Staatsanwaltschaft ist dem Justizministerium unterstellt und weisungsgebunden.
Wenn die Staatsanwaltshaft von dort mal Feuer unterm Hintern bekommt, dann wird man sehen, ob es dann noch ein "keine Zeit" gibt.
In Regensburg sind alleine 4 Staatsanwälte dafür zuständig, einen Antrag auf Zulassung eines Wiederaufnahmeverfahrens im Fall Mollath gerichtsfest zu begründen.
Bei den Anzeigen, die gegen einen Richter und einen Gutachter im Fall Mollath erstattet wurden, hat das bayerische Justizministerium ganz schnell entschieden, dass diese Anzeigen von der Staatsanwaltschaft Augsburg verfolgt werden. Ein Zuständigkeitgerangel entfällt also.
lg
Robert
Die Staatsanwaltschaft ist dem Justizministerium unterstellt und weisungsgebunden.
Wenn die Staatsanwaltshaft von dort mal Feuer unterm Hintern bekommt, dann wird man sehen, ob es dann noch ein "keine Zeit" gibt.
In Regensburg sind alleine 4 Staatsanwälte dafür zuständig, einen Antrag auf Zulassung eines Wiederaufnahmeverfahrens im Fall Mollath gerichtsfest zu begründen.
Bei den Anzeigen, die gegen einen Richter und einen Gutachter im Fall Mollath erstattet wurden, hat das bayerische Justizministerium ganz schnell entschieden, dass diese Anzeigen von der Staatsanwaltschaft Augsburg verfolgt werden. Ein Zuständigkeitgerangel entfällt also.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.