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Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb
#48
Im Großen und Ganzen kann ich folgen, aber :
@Ibykius : Deine Ausbildung in der Juristerei verleiht Dir zwar die Fähigkeit Gesetztestexte nicht nur besser lesen zu können, sondern auch die Fähigkeit der richtigen Interpretation, aber trotzdem sind die teilweise nur scheinbar hier eingeworfenen "unqualifizierten" Äußerungen nicht einfach vom Tisch zu wischen. Ich will es relativ kurz gestalten.
Mich hat der sinngemäße Satz gestört : Verlaß Dich drauf, dass der Richter das Geetz besser kennt als Du.
Nun mal zur Praxis : Ich habe schon beruflich in vielerlei Ecken herein gerochen. Und das Ergebnis war, dass egal von welcher Branche man redet, viel mehr Diletanten unterwegs sind als sehr gute Leute. Gründe dafür gibt es Viele :
1. Alter
2. Unlust
3. Mangelnde Fortbildungen
4. Routine
5. Sachverhalte die selten vorkommen
6. DUMMHEIT
Du findest Ärzte, die Fehler machen, Versicherungsvertreter die Quatsch erzählen, Steuerberater die nicht auf dem neuesten Stand sind, Rechtsanwälte die faslchen Rat geben und auch (!) Richter, die wissen, dass Sie es sich leicht machen können.
Du glaubst doch z.B. nicht ernsthaft, dass z.B. "mein" Amtsrichter, der jetzt gegen die 60 geht, bei Land und Leuten negativ bekannt, der immer auf dem Amtsgericht blieb (wahrscheinlich weil Er ja alles weiß!) und der sich nicht freisprechen kann von persönlichen Sympathien und Antipathien, im Unterhaltsrecht über jeden Zweifel erhaben ist? Morgen macht Er Verkehrsunfälle, danach einen kleinen Tankstellenraub, dann einen kleineren Betrug und dann mal wieder einen Vater eintüten. Na klar! Der Mann muß genial sein! Er kennt das Gesetz in und Auswendig! Ja, Er muß nicht mal nachschauen. Was für ein Quatsch!
Ihr seht selbst, wie schwer es sein kann, bei nur Einem Thema vollumfänglich durchblicken zu können.
Daher : Kennen musst Du Deinen Feind. Viele von Ihnen haben zwar keinen Mangel an Bösartigkeit, aber das ist nicht gleichzusetzen mit Wissen und Intelligenz.
In dem Buch "Die Lebenslüge der Juristen" wird eben gerade dieses Thema behandelt. Das "Kaspar-Hauser-Syndrom" von Juristen, dass schon einer Form des Autismus Nahe kommt und die Tatsache, dass immer mehr Urteile in Berufungsverfahren zerrissen werden. Das widerspricht der Behauptung, der Richter wisse es sowieso besser und sei daher über jeden Zweifel erhaben.
Mein Amtsrichter hat mit Sicherheit schlicht Fehler gemacht! Im Nachgang hat Er dann sein Urteil "konkretisiert"! Er hat wahrscheinlich die D-Tabelle mit nach Hause genommen und schickte mir dann eine Ergänzung mit der Summe, die ich zu zahlen hätte. Von wegen, der Richter rechnet nicht. Man müsste es abändern : Ein Richter kann nicht rechnen ! Das jedenfalls habe ich festgestellt.
Überschätzen wir diese Zunft nicht. Würde man sich an Recht und GESETZ halten, gäbe es HIER wesentlich weniger dramatische Themen! Auch wenn die Gesetze größtenteils abgeändert gehören - was das FamilienUNrecht angeht.
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von g_r - 05-02-2013, 16:42
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 05-02-2013, 19:09
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 10:00
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 15:41
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 07-02-2013, 09:18
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 16:38
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 06-02-2013, 19:41
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 07-02-2013, 20:11
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 08-02-2013, 20:25
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von blue - 08-02-2013, 22:49
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 09-02-2013, 00:34
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 09-02-2013, 17:05
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von blue - 09-02-2013, 18:24
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 09-02-2013, 19:53
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 09-02-2013, 18:07
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 09-02-2013, 20:20
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von iglu - 09-02-2013, 19:20
RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 10-02-2013, 14:31

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