09-02-2013, 13:51
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-02-2013, 14:03 von Leutnant Dino.)
(08-02-2013, 22:49)blue schrieb: Wie bedürftig ist denn jetzt ein Kind?
Nach Ibykus ist das einfach:
Wenn ein Unterhaltspflichtiger 4.000,- netto verdient und zahlt nur 300,- € Kindesunterhalt, dann ist er ein Straftäter nach §170 und wird verurteilt.
Verdient ein Unterhaltspflichtiger 1.000,- € und zahlt 100,- € KU, dann ist er kein Straftäter. Aber er kann auch nach §170 verurteilt werden, weil er mehr verdienen könnte, aber nur nicht will.