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Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb
#57
(09-02-2013, 12:45)Nappo schrieb: Mich hat der sinngemäße Satz gestört : Verlaß Dich drauf, dass der Richter das Geetz besser kennt als Du.
Nun mal zur Praxis : Ich habe schon beruflich in vielerlei Ecken herein gerochen. Und das Ergebnis war, dass egal von welcher Branche man redet, viel mehr Diletanten unterwegs sind als sehr gute Leute. Gründe dafür gibt es Viele :
1. Alter
2. Unlust
3. Mangelnde Fortbildungen
4. Routine
5. Sachverhalte die selten vorkommen
6. DUMMHEIT
Du findest Ärzte, die Fehler machen, Versicherungsvertreter die Quatsch erzählen, Steuerberater die nicht auf dem neuesten Stand sind, Rechtsanwälte die faslchen Rat geben und auch (!) Richter, die wissen, dass Sie es sich leicht machen können.....
alles, was du schreibst (auch das sich Anschließende, das ich nicht in das Zitat übernommen habe) spricht nicht gegen und widerlegt nicht meine Behauptung, dass das Gericht (die Richterin oder der Richter) das Gesetz besser kennt.
Mit Intelligenz hat das nur bedingt etwas zu tun. Fehler -das hatte ich ja schon P geschrieben- machen wir alle.

Richter, die das Gesetz entgegen besseren Wissens zum Nachteil eines Delinquenten anwenden, sind Ganoven.

Richter haben aber auch mal ein Abitur bestanden, erfolgreich Rechtswissenschaften studiert und mit überdurchschnittlichen Noten den juristischen Vorbereitungsdienst mit dem zweiten jur. Staatsexamen abgeschlossen.
Glaub' mir: sie kennen das Gesetz (besser, als Du denkst) und dich als Laie mit ihnen darüber zu streiten macht wirklich keinen Sinn.

Aber man kann (und sollte) im Einzelfall das eigene Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden zum Ausdruck bringen (was gar nicht so selten hilft, weil es dem Richter gelegentlich Hinweise auf berücksichtigungsfähige Irrtümer gibt, die entweder eine Strafbarkeit ganz entfallen lassen oder das Strafmaß beeinträchtigen können.

Deswegen ärgere ich mich hin und wieder über den "vorlauten" Rat zu schweigen und das Reden dem Staatsanwalt zu überlassen (mein Gott - hoffentlich trete ich nun nicht eine weitere zeitraubende Debatte vom Zaun).
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RE: Unterhaltspflichtverletzung §170 Stgb - von Ibykus - 05-02-2013, 19:09
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