09-02-2013, 17:18
(09-02-2013, 17:01)Leutnant Dino schrieb: Ich bin immer noch der Meinung, dass der Lebensbedarf eines Kindes nicht abhängig vom Einkommen sein darf. Der Lebensbedarf deckt die Grundbedürfnisse, mehr nicht.da will ich nicht widersprechen, wenn du unter Lebensbedarf das Existenzminimum verstehst.
Ich hatte lediglich behauptet, dass sich der Lebensbedarf des Kindes (auch) nach den Lebensverhältnissen seiner Eltern richtet und behaupte weiterhin, dass ich mit dieser Auslegung dem Gesetz, dass ja nicht ohne Grund den Unterhalt einkommensabhängig berechnet, näher bin.
Und ich habe den Fehler gemacht, gleich zu Beginn der Diskussion von "Wohlstandsteilhabe" zu sprechen, was sich beppos Meinung nach nicht mit dem Wortlaut des Gesetzes in Einklang bringen läßt.
Man sieht: als Jurist sollte man jedes Wort gut abwägen, bevor man es in die Waagschale wirft, woraus sich wohl die berühmte Korintenkackerei herleitet und was sie wohl so gesehen auch rechtfertigt.