09-02-2013, 18:53
(09-02-2013, 18:24)blue schrieb:erwischt!(09-02-2013, 17:05)Ibykus schrieb: Glaub' mir: sie kennen das Gesetz (besser, als Du denkst) und dich als Laie mit ihnen darüber zu streiten macht wirklich keinen Sinn.Dann würde ich mal behaupten wollen, dass Du die Richter am OLG und höher damit meinst.
Um Dich selbst zu zitieren:
Wer sich einmal die Mühe macht, die Entscheidungen nur der Revisionsgerichte zu § 170 StGB zu studieren, wird erstaunt darüber sein, mit welchem Nichtwissen und mit welchem Unverständnis die Vorinstanzen Angeklagte zu unrecht verurteilen, weil eben der Tatbestand nicht hinreichend genug bestimmt ist und weil deswegen solange "gebogen und gebrochen" wird, bist am Ende eine Verurteilung heraus kommt.
http://unterhaltspflichtverletzung.com/i...b-erfuellt
Zum Leidwesen aller Betroffenen muß man sich erst mal mit den (nicht so fähigen) AG-Richtern rumschlagen!
es sollte heißen:
Zitat:sie kennen das Gesetz, besser, als Du (denkst) und dich als Laie mit ihnen darüber zu streiten..Das alte "Klammer-Problem)"
Und es betrifft das Problem, das mit deren "Interpretationsmonopol" zusammen hängt. Sie (die Richter) haben nicht nur das Monopol, sondern beherrschen eine Rhetorik, der du -zumindest als juristischer Laie- nicht annähernd gewachsen bist.
Was bleibt ist Frust ....
den man sich in Foren von der Seele redet.
Und wenn das endlich gelungen ist, ist man erst recht nicht mehr in der Lage, juristische Angelegenheiten objektiv, vom Gesetz her, zu betrachten und zu bewerten.