09-02-2013, 19:50
(09-02-2013, 19:40)Ibykus schrieb:(09-02-2013, 18:31)Jigsaw schrieb: Man muss im Fall von §170 sicherlich nicht an einer Ärztlichen Untersuchung teilnehmen.was willst du machen, wenn der Richter das von dir vorgelegte Attest oder Gutachten bezweifelt?
Es muss dem Angeklagten alles (!) nachgewiesen werden.
Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung, § 261 StPO!
Ich setze mal voraus, dass sich der Richter an das Gesetz hält. Das Gericht muss dir deine Schuld nachweisen und du nicht deine Unschuld.
Klar kann der Richter ein von dir vorgelegtes Gutachten anzweifeln. ABER du bist nicht verpflichtet an einem neuen Gutachten mitzuwirken und das darf dir nicht negativ ausgelegt werden.
Live or Die...Make Your Choice