09-02-2013, 19:53
(09-02-2013, 19:47)Camper1955 schrieb:Sicher!(09-02-2013, 17:45)Ibykus schrieb: Im zivielrechtlichen Unterhaltsverfahren dagegen bist du für die Umstände, auf die du dich berufst, beweis- und darlegungspflichtig.
Denn der gesetzliche Anspruch des Kindes besteht ja dem Grunde nach.
Tatsachen, auf die du dich berufst um deine Leistungsunfähigkeit (mit der du den Anspruch abwehrst) zu begründen, musst du beweisen.
Aber nur, soweit mir das möglich ist. Unmögliches darf auch Zivilgericht nicht verlangen....
Die Behauptung, du könntest fliegen, musst du ganz sicher nicht beweisen!