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Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
Möglich. Aber noch geben wir nicht klein bei. Leider ist der Beschluss nicht beschwerdefähig. Trotzdem fechten wir ihn im Rahmen der Möglichkeiten an. Notfalls werden wir für das Hauptsacheverfahren die Richterin ablehnen, aber eventuell sieht sie ja durch unsere Antwort, dass wir uns nicht verarschen lassen und ihr nur mehr Arbeit machen, wenn sie nicht vernünftig fundierte Entscheidungen trifft. Hab mich heute kurz mit einem Anwalt besprochen.

Unten folgendes ging vorhin per Fax raus. Wird wohl nix bringen, aber langsam geht es schon auch ums Prinzip. Abgesehen davon, dass bald März ist, aber noch kein Anhörungstermin in der Hauptsache steht.

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Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 54 Abs. 2 FamFG
bezüglich des Beschlusses vom 06.02.2013, zugegangen am 09.02.2013
hinsichtlich der Umgangssache xxxx


Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird beantragt, bezüglich des oben genannten Beschlusses umgehend einen mündlichen Verhandlungstermin anzuberaumen, um die Entscheidung des Gerichtes aufzuheben, bzw. abzuändern. Soweit der Inhalt des Antrages, hier: Umgangstermin am 08.02.2013, bereits prozessual überholt ist, wird beantragt, einen entsprechenden Ersatztermin zu bestimmen, hilfsweise zumindest den März-Umgangstermin entsprechend der Antragstellung zu regeln, soweit das Hauptsacheverfahren bis dahin nicht beendet werden kann. Die Dringlichkeit ergibt sich nach wie vor aus dem drohenden Kontaktabbruch zwischen dem Antragsteller und den Kindern. Da jede Verfahrensverzögerung faktisch einem Umgangsausschluss gleichkommt, wird um einen Termin innerhalb von sieben Tagen gebeten. Sofern sich die Antragsgegnerin vollumfänglich mit den Anträgen des Antragsstellers einverstanden sieht, möge sie dies bitte schriftlich mitteilen.

Zur Sache erklärt sich der Antragsteller nochmals wie folgt:
Richtig ist zunächst, dass die Eltern im Verfahren xxx der Auffassung waren, eine genaue Bestimmung der Umgangstermine durch das Gericht sei nicht erforderlich. Leider hat sich jedoch die Hoffnung auf eine reibungslose Elternkommunikation im Weiteren nicht erfüllt. Schon im Dezember 2012 musste der Umgangstermin wegen nicht kindbezogener Gründe seitens der Antragsgegnerin verschoben werden, was für den Antragsteller einen nicht unerheblichen Aufwand bedeutete.

Im Weiteren verkennt das Gericht offensichtlich, dass es nachweislich (E-Mail vom 18.12.2012) eine konkrete Terminvereinbarung hinsichtlich des Januar-Umgangstermins zwischen dem Antragsteller und der Antragsgegnerin gab. Insofern erschließt sich hier nicht, weshalb das Gericht der Auffassung ist, es sei zu keiner konkreten Terminvereinbarung gekommen.
Der seitens des Antragstellers vorgeschlagene und seitens der Antragsgegnerin bestätigte Termin am 25.01.2013 musste einzig auf Grund der kurzfristigen Absage der Antragsgegnerin ausfallen, zudem machte die Antragsgegnerin deutlich, Ihren Lebensgefährten zum Umgangstermin mitbringen zu wollen. Dies sieht die Vereinbarung des vorangegangenen Verfahrens jedoch nicht vor; zudem sprechen weitere Gründe dagegen.

Die Antragsgegnerin teilte im Weiteren überdies mit Schreiben vom 04.02.2013 nicht mit, sie sei mit dem Umgangsbegehren des Antragstellers einverstanden, sondern ein Umgangstermin sei bereits geregelt. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Ein solcher Termin war zwischen Antragsteller und Antragsgegnerin nicht vereinbart und auch unter den vorherrschenden Umständen nicht durchführbar. Insofern wäre es zumindest die Aufgabe des Gerichtes gewesen, den beiderseits angenommenen (nicht vorab vereinbarten!) Umgangsvorschlag zu bestätigen und im Weiteren die genauen Umgangsmodalitäten (Ort sowie Begleitung) zu regeln.

Weiterhin widerspricht der Antragsteller der Auffassung des Gerichtes, der Antrag sei auch im Übrigen zurückzuweisen. Sofern der Antragssteller das stattgefundene Telefonat mit dem Lebensgefährten der Antragsgegnerin bisher in den Augen des Gerichtes nicht ausreichend nachgewiesen hat, reicht der Antragsteller hiermit einige der Beweise ein, die auch schon der Polizei (wg. Beeinflussung eines Zeugens in einem laufenden Verfahren und wg. Nötigung) übergeben wurden und ersucht das Gericht, sich diesbezüglich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung zu setzen. Abseits dessen bestätigt ja auch die Antragsgegnerin in ihrer E-Mail vom 24.01.2013, dass ein solches Telefonat stattgefunden hat. Darüber hinaus verbittet sich der Antragsteller in jedem Fall, seitens des Gerichtes der unwahren Aussagen bezichtigt zu werden. Es kann in keinem Fall im Sinne der Kinder sein, einen Umgangstermin in einem solch konfliktgeladenen Umfeld stattfinden zu lassen, zudem ist es auch dem Antragsteller nicht zuzumuten.

Sofern das Gericht der Ansicht ist, ein Umgangstermin in Abwesenheit der Kindesmutter sei dem Kindeswohl nicht dienlich, weist der Antragsteller darauf hin, dass zwar tatsächlich erst ein regulärer Umgangstermin im Dezember 2012 stattgefunden hat, im Vorfeld jedoch bereits - wie dem Gericht durchaus bekannt ist – durch das Jugendamt begleitete Umgänge in Abwesenheit der Kindesmutter stattgefunden haben und dies für die Kinder kein Problem darstellte. Darüber hinaus ist eine Anwesenheit der Kindesmutter bei Umgangsterminen des umgangsberechtigten Elternteiles auch nicht üblich, diese wurde vielmehr seitens des Antragstellers lediglich akzeptiert, um den Ängsten der Antragsgegnerin entgegenzukommen und die Basis für ein elterliches Miteinander zu schaffen, welches jedoch eindeutig seitens der Antragsgegnerin gar nicht gewünscht ist. Ein dem Kindeswohl abträgliches Vorgehen ist hier demnach nicht ersichtlich, Umgangstermine im Beisein der Kindesmutter sind im vorliegenden Fall nicht auf Grund der kindlichen Bedürfnisse angezeigt. Vielmehr dient es dem Kindeswohl, eine kontinuierliche und konfliktfreie Basis für die Umgänge mit dem Antragsteller zu schaffen.

Fakt ist weiterhin, dass auf Grund der unklaren Sachlage ein Umgangstermin am 08.02.2013 nicht stattfinden konnte, und auch im Weiteren nicht zu erwarten steht, dass sich die Elternkommunikation so weit und schnell verbessert, dass zügig einvernehmlich Umgangstermine vereinbart werden und stattfinden können. Es ist dem Antragsteller auch nicht weiter zuzumuten, seinen familiären Frieden und seine persönliche Gesundheit durch andauernde Konflikte mit der Antragsgegnerin zu gefährden. Auch für die gemeinsamen Kinder ist eine stabile Regelung unerlässlich. Daher ist die konkrete Regelung der Umgangsmodalitäten durch das Gericht nach wie vor geboten, eine einstweilige Anordnung bis zum Entscheid im Hauptsacheverfahren zwingend notwendig.

Abschließend teilt der Antragsteller – auch bezüglich des Hauptsacheverfahrens – mit, dass der Lebensgefährte der Antragsgegnerin am 24.01.2013 Strafanzeige gegen den Antragsteller wegen verschiedener angeblicher Straftaten gegenüber der Antragsgegnerin aus der Zeit der vergangenen partnerschaftlichen Beziehung gestellt hat. Im Zuge dessen reichte der Lebensgefährte vor allem eine Kopie der schriftlichen Aussagen der Antragsgegnerin gegenüber dem Amtsgericht xxx vom 19.09.2012 ein. Über den Inhalt dieser Aussagen war jedoch mit der Vereinbarung vom 10.12.2012 Stillschweigen vereinbart worden, woran sich die Antragsgegnerin offensichtlich nicht gehalten hat. Auch diese Akten sind bei der Staatsanwaltschaft einzusehen.

Das Gericht wird aufgefordert, die eindeutig nachweisbare Faktenlage anzuerkennen, und dementsprechend die seitens der Antragsgegnerin bisher erschwerten, beziehungsweise verhinderten Umgangskontakte zwischen dem Antragsteller und den Kindern in Zukunft sicherzustellen und dementsprechend eine dem Kindeswohl dienende Entscheidung zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen,
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RE: Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben - von Jessy - 09-02-2013, 20:02
RE: Volle Breitseite der KM - von Austriake - 25-09-2012, 13:55
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RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 28-09-2012, 19:26
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RE: Rückzug zum Wohle der Kinder? - von karlma - 21-10-2012, 16:17
RE: Rückzug zum Wohle der Kinder? - von beppo - 21-10-2012, 16:18
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RE: Rückzug zum Wohle der Kinder? - von p__ - 22-10-2012, 12:18
RE: Rückzug zum Wohle der Kinder? - von Jessy - 22-10-2012, 14:06
RE: Rückzug zum Wohle der Kinder? - von Ibykus - 23-10-2012, 14:15
RE: Überraschende Wendung oder cleveres Fake... - von karlma - 03-11-2012, 22:24
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 04-11-2012, 12:21
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 23-11-2012, 15:10
RE: Volle Breitseite der KM - von Dzombo - 23-11-2012, 20:50
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 24-11-2012, 00:28
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 24-11-2012, 01:46
RE: Volle Breitseite der KM - von Dzombo - 24-11-2012, 07:57
RE: Volle Breitseite der KM - von p__ - 24-11-2012, 10:03
RE: Volle Breitseite der KM - von Camper1955 - 24-11-2012, 10:14
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 24-11-2012, 16:03
RE: Volle Breitseite der KM - von Camper1955 - 24-11-2012, 16:08
RE: Volle Breitseite der KM - von p__ - 24-11-2012, 16:54
RE: Volle Breitseite der KM - von Dzombo - 25-11-2012, 09:46
RE: Volle Breitseite der KM - von Jessy - 25-11-2012, 18:49
Maximaler begleiteter Umgang? - von Jessy - 27-11-2012, 15:43
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Pogo - 27-11-2012, 18:48
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Jessy - 27-11-2012, 18:56
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Pogo - 08-12-2012, 10:55
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von p__ - 27-11-2012, 23:13
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von webmin - 27-11-2012, 23:29
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Jessy - 28-11-2012, 00:08
RE: Maximaler begleiteter Umgang? - von Quixote - 28-11-2012, 12:41
Vergleich - Vor- und Nachteile ? - von Jessy - 04-12-2012, 13:14
RE: Vergleich - Vor- und Nachteile ? - von iglu - 04-12-2012, 13:31
RE: Vergleich - Vor- und Nachteile ? - von p__ - 04-12-2012, 17:13
Frust, Frust, Frust... - von Jessy - 22-01-2013, 14:47
RE: Frust, Frust, Frust... - von Theo - 22-01-2013, 15:21
RE: Frust, Frust, Frust... - von Absurdistan - 22-01-2013, 15:52
RE: Frust, Frust, Frust... - von Austriake - 22-01-2013, 15:54
RE: Frust, Frust, Frust... - von Jessy - 22-01-2013, 16:28
RE: Frust, Frust, Frust... - von p__ - 22-01-2013, 17:08
KM unterläuft Videotelefonkontakte - von Jessy - 28-07-2013, 11:06
RE: KM unterläuft Videotelefonkontakte - von iglu - 28-07-2013, 12:00
Jugendamt untätig - von Jessy - 25-09-2013, 15:50

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