09-02-2013, 22:02
So, wie ich das hier herauslese, geht euer Antrag fehl. Ich äußerte das bereits.
Ihr habt etwas beantragt, nämlich den Umgang, der bereits, jedenfalls nach den Buchstaben des Vergleichs, unstrittig ist.
Die Gegenseite hat sich einfach geschmeidig gemacht, indem sie behauptete:"Nö, wieso? Gibt doch Umgang."
Das Gericht widerum sagt:"Es besteht eine Regelung. Wie die Termine vereinbart werden, ist nicht meine Sache, ist auch nicht festgelegt (Lücke im Vergleich)."
Unterm Strich ist eure Argumentation, scheinbar, falsch.
Von daher hätte man den Notausgang, die KM auf ihre Aussage festzunageln, nutzen können.
Was ihr eigentlich wolltet, wäre ja in etwa Folgendes gewesen:"Die KM hat angekündigt, sich nicht an den Vergleich halten zu wollen, daher beantragen wir eine Umgangspflegschaft."
Ihr habt etwas beantragt, nämlich den Umgang, der bereits, jedenfalls nach den Buchstaben des Vergleichs, unstrittig ist.
Die Gegenseite hat sich einfach geschmeidig gemacht, indem sie behauptete:"Nö, wieso? Gibt doch Umgang."
Das Gericht widerum sagt:"Es besteht eine Regelung. Wie die Termine vereinbart werden, ist nicht meine Sache, ist auch nicht festgelegt (Lücke im Vergleich)."
Unterm Strich ist eure Argumentation, scheinbar, falsch.
Von daher hätte man den Notausgang, die KM auf ihre Aussage festzunageln, nutzen können.
Was ihr eigentlich wolltet, wäre ja in etwa Folgendes gewesen:"Die KM hat angekündigt, sich nicht an den Vergleich halten zu wollen, daher beantragen wir eine Umgangspflegschaft."