09-02-2013, 22:28
So, das Verfahren ist nach § 170 StPO eingestellt worden.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde lt. meinem Anwalt nicht
mehr produzieren als heisse Luft, jedenfalls juristisch.
Ich erwäge ggf. dennoch eine zu stellen, etwa aus dem gleichen Grund, weshalb man Anzeige erstattet, wenn einem in einer Großstadt das Fahrrad geklaut wird.
Folgende Fragen habe ich hierzu:
1. Ist eine solche Beschwerde an eine bestimmte Form gebunden oder kann ich diese nutzen, um der Beamtin quasi einen "persönlichen Brief" zukommen zu lassen?
2. Wird die Beamtin die Beschwerde überhaupt zu lesen bekommen?
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde lt. meinem Anwalt nicht
mehr produzieren als heisse Luft, jedenfalls juristisch.
Ich erwäge ggf. dennoch eine zu stellen, etwa aus dem gleichen Grund, weshalb man Anzeige erstattet, wenn einem in einer Großstadt das Fahrrad geklaut wird.
Folgende Fragen habe ich hierzu:
1. Ist eine solche Beschwerde an eine bestimmte Form gebunden oder kann ich diese nutzen, um der Beamtin quasi einen "persönlichen Brief" zukommen zu lassen?
2. Wird die Beamtin die Beschwerde überhaupt zu lesen bekommen?