09-02-2013, 22:35
@ iglu - Da hast du wohl vollkommen Recht. Wir waren (ganz schön dämlich) einfach der Ansicht, die KM würde sich nach der heftigen Schelte im ersten Verfahren schon kooperativ genug zeigen.
Fakt ist aber, dass die KM nicht angekündigt hat, sich nicht an den Vergleich zu halten, sondern DASS sie sich nicht daran gehalten hat. Und da der Vergleich eben nicht vollstreckbar ist, muss eben jetzt etwas vollstreckbares her. Eigentlich keine überzogene Forderung, oder?
Auch ansonsten ist die Begründung der Richterin etwas lachhaft, wie ich finde. Besonders gefallen hat mir der Satz mit der Nichtfestlegung, dass Termine fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden müssen. Welche Arten gibt es denn noch? Persönlich? Klar, wir fahren 400 km, um mit der KM einen Termin persönlich mündlich zu vereinbaren.
Wie auch immer - im Hauptsacheverfahren wird die Richterin eine konkrete, vollstreckbare Festlegung des zukünftigen Umgangs wohl kaum ablehnen können. Oder doch?
Fakt ist aber, dass die KM nicht angekündigt hat, sich nicht an den Vergleich zu halten, sondern DASS sie sich nicht daran gehalten hat. Und da der Vergleich eben nicht vollstreckbar ist, muss eben jetzt etwas vollstreckbares her. Eigentlich keine überzogene Forderung, oder?
Auch ansonsten ist die Begründung der Richterin etwas lachhaft, wie ich finde. Besonders gefallen hat mir der Satz mit der Nichtfestlegung, dass Termine fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden müssen. Welche Arten gibt es denn noch? Persönlich? Klar, wir fahren 400 km, um mit der KM einen Termin persönlich mündlich zu vereinbaren.
Wie auch immer - im Hauptsacheverfahren wird die Richterin eine konkrete, vollstreckbare Festlegung des zukünftigen Umgangs wohl kaum ablehnen können. Oder doch?