09-02-2013, 22:48
Nein, da ist ja gerade euer Denkfehler. Ihr könnt nicht, platt und einfach gesagt, etwas bestrafen lassen, was, zu dem Zeitpunkt, noch gar nicht passiert war.
Euer Vergleich, und da sind wir uns wohl einig, ist nicht das Papier wert auf dem er steht.
Dein LG hat sich mit warmen und lauten Worten einseifen und verarschen lassen.
Was ihr braucht ist eine Abänderung des Vergleichs, und das müsst ihr auch so beantragen!
Rechtsgrundlage aus dem Gedächtnis: 1696 BGB/166 FamFg.
Euer Vergleich, und da sind wir uns wohl einig, ist nicht das Papier wert auf dem er steht.
Dein LG hat sich mit warmen und lauten Worten einseifen und verarschen lassen.
Was ihr braucht ist eine Abänderung des Vergleichs, und das müsst ihr auch so beantragen!
Rechtsgrundlage aus dem Gedächtnis: 1696 BGB/166 FamFg.