Okay, Danke erstmal.
Was ich scheinbar immer noch nicht durchblickt habe: Es geht ja gar nicht darum, etwas bestrafen zu lassen. Die KM hat schriftlich mitgeteilt, dass sie den Januar-Termin platzen lässt. Gilt das nicht als "sich nicht an den Vergleich halten"?
Mit dem Vergleich hast du leider Recht.
Der Paragraph (Danke dafür!) ist mir neu. Ist ein Antrag auf konkrete Festlegung der Umgangszeiten aber nicht damit gleichzusetzen? Kann man das einem Nicht-Rechtsanwalt vorwerfen, dass er statt Abänderung des Vergleichs einen konkreten Beschluss auf Basis des Vergleichs beantragt hat?
Macht es Sinn, da jetzt zurück zu rudern, den neuen Antrag zurückzuziehen, sich für den "Formfehler" zu entschuldigen und stattdessen die Abänderung des Vergleiches zu beantragen?
Was ich scheinbar immer noch nicht durchblickt habe: Es geht ja gar nicht darum, etwas bestrafen zu lassen. Die KM hat schriftlich mitgeteilt, dass sie den Januar-Termin platzen lässt. Gilt das nicht als "sich nicht an den Vergleich halten"?
Mit dem Vergleich hast du leider Recht.
Der Paragraph (Danke dafür!) ist mir neu. Ist ein Antrag auf konkrete Festlegung der Umgangszeiten aber nicht damit gleichzusetzen? Kann man das einem Nicht-Rechtsanwalt vorwerfen, dass er statt Abänderung des Vergleichs einen konkreten Beschluss auf Basis des Vergleichs beantragt hat?
Macht es Sinn, da jetzt zurück zu rudern, den neuen Antrag zurückzuziehen, sich für den "Formfehler" zu entschuldigen und stattdessen die Abänderung des Vergleiches zu beantragen?