09-02-2013, 23:18
Zitat:Die KM hat schriftlich
mitgeteilt, dass sie den Januar-
Termin platzen lässt. Gilt das
nicht als "sich nicht an den
Vergleich halten"?
Das habt ihr wohl nicht richtig rübergebracht. Wie gesagt, ihr habt wohl in die falsche Richtung argumentiert und beantragt.
Grundsätzlich müssen Anträge so interpretiert und behandelt werden, wie sie gemeint sind. Eure Richterin wird wohl wissen, was ihr wollt, will sich aber aus irgendeinem Grund (welchem auch immer
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