10-02-2013, 17:46
(10-02-2013, 15:55)iglu schrieb: Wie ich schon sagte, mehr als die Sache gut vorbereiten kann man nicht. Und wenn die Beteiligten sich gegen einen verschwören, ist es sowieso egal, was man macht.
Zur guten Vorbereitung gehört auch eine Beschwerde bei Deinem Justizminister oder Deiner Justizministerin.
Hol auch diese mit ins Boot und sende eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter oder die Richterin an das Justizministerium.
Das Justizministerium wird diese Dienstaufsichtbeschwerde an den Präsidenten oder die Präsidentin des Amtsgerichtes weiter leiten.
Sowohl Justizministerium, wie auch der Präsident oder die Präsidentin des Amtsgerichtes werden auf die richterliche Unabhängigkeit verweisen, aber beide werden dafür sorgen, dass eine Entscheidung dann rechtssicherer gemacht wird, wenn sie gegen Dich ausfallen sollte.
Das heisst, auch der Richter oder die Richterin muss genauer hinschauen.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.