10-02-2013, 18:35
Eine evtl. Arbeitslosigkeit deinerseits mindert, zumindest de facto, nicht deine Unterhaltspflicht.
Du kannst zwar eine Befristung, etwa auf zwei Jahre, einarbeiten. Letztenendes hätte das vor Gericht aber keinen Bestand.
Du kannst das alles so titulieren lassen aber wenn es hart auf hart kommt, wird es nicht durchgehen.
Du kannst zwar eine Befristung, etwa auf zwei Jahre, einarbeiten. Letztenendes hätte das vor Gericht aber keinen Bestand.
Du kannst das alles so titulieren lassen aber wenn es hart auf hart kommt, wird es nicht durchgehen.