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Kindesunterhalt Beurkunden lassen
#6
Eine evtl. Arbeitslosigkeit deinerseits mindert, zumindest de facto, nicht deine Unterhaltspflicht.

Du kannst zwar eine Befristung, etwa auf zwei Jahre, einarbeiten. Letztenendes hätte das vor Gericht aber keinen Bestand.

Du kannst das alles so titulieren lassen aber wenn es hart auf hart kommt, wird es nicht durchgehen.
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Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von ohnec - 10-02-2013, 17:57
RE: Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von iglu - 10-02-2013, 18:04
RE: Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von p__ - 10-02-2013, 18:20
RE: Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von p__ - 10-02-2013, 18:32
RE: Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von iglu - 10-02-2013, 18:35
RE: Kindesunterhalt Beurkunden lassen - von p__ - 10-02-2013, 18:44

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