10-02-2013, 21:52
(09-02-2013, 22:35)Jessy schrieb: Auch ansonsten ist die Begründung der Richterin etwas lachhaft, wie ich finde. Besonders gefallen hat mir der Satz mit der Nichtfestlegung, dass Termine fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden müssen. Welche Arten gibt es denn noch? Persönlich? Klar, wir fahren 400 km, um mit der KM einen Termin persönlich mündlich zu vereinbaren.
Darum geht es nicht. Es geht um die von der KM gemachte Aussage, Dein LG hätte den Januartermin telefonisch abgesagt. Da nicht festgelegt wurde, dass die Terminvereinbarungen schriftlich zu erfolgen haben, gilt die Absage per Telefon genauso viel wie eine schriftliche Vereinbarung.