12-02-2013, 00:36
Ja sicher; ich dachte an behandlungsbedürftig und n o c h nicht behandlungspflichtig. Auch hier, meine ich, ist es im Grunde richtig, dass die Gesellschaft -und das ist für mich jeder einzelne von uns auch in seinen privaten Bezügen- die Entscheidung der Betroffenen auszuhalten hat. Natürlich darf sich auch jeder vor einem Borderliner schützen... Kritisch sehe ich, wenn sich Kinder in der Abhängigkeit befinden... Hier vermag ich keine hinreichenden Schutzmechanismen für letztere zu erkennen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...