12-02-2013, 15:35
Hallo c,
Inwieweit eine Dienstaufsichtsbeschwerde jedoch berechtigt ist, lässt sich aus Deinem Beitrag nicht erkennen:
Ich gehe davon aus, dass Du Akteneinsicht hattest.
Vorsätzlichkeit dürfte allerdings kaum nachweisbar sein.
(09-02-2013, 22:28)c schrieb: So, das Verfahren ist nach § 170 StPO eingestellt worden.Das mag sein, aber sie könnte dennoch für die Zukunft anderer Kinder und falsch beschuldigte Väter etwas bewirken.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde würde lt. meinem Anwalt nicht
mehr produzieren als heisse Luft, jedenfalls juristisch.
Inwieweit eine Dienstaufsichtsbeschwerde jedoch berechtigt ist, lässt sich aus Deinem Beitrag nicht erkennen:
(30-01-2013, 14:30)c schrieb: Hier wird an drei Stellen vorsätzlich die Unwahrheit gesagt, um die Sache schlimmer aussehen zu lassen, als sie in Wirklichkeit war.Welche Unwahrheiten wurden denn von den Beamten ausgesagt ?
Aspekte, die mich entlasten könnten, werden mE ebenfalls vorsätzlich weg gelassen. (Insbesondere die Tatsache, dass meine Tochter sich an mich (!) geklammert hat,
Ich gehe davon aus, dass Du Akteneinsicht hattest.
Vorsätzlichkeit dürfte allerdings kaum nachweisbar sein.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel