13-02-2013, 14:09
Ich bin deutscher Staatsbürger in der CH lebend (C-Bewilligung), unverheirateter Vater eines knapp 4,5 jährigen Buben, der ein beiderseitiges Wunschkind ist.
Seit der Geburt unseres Sohnes 2008, ins. seit der Trennung 2010 verfolge ich die "Salamitaktik" bezgl. der elterlichen Sorge der CH-Gesetzgebung mit blankem Entsetzen.
Mami ist leider totale Kommunikationsverweigerin.
Vergangenen November, anlässlich einer "Schlichtungsveranstaltung" auf dem Zivilgericht betreffend Festsetzung der Unterhaltshöhe wurden mir mitgeteilt, dass meine vorab eingereichte mehrseitige Eingabe mit den belastbaren Nachweisen, dass ich meinen Sohn seit Geburt JEDES Wochenende bei mir und seit Beginn 2012 zu über 50% selbst in Obhut, Pflege, Erziehung und Betreuung bei mir habe, "getrennt" behandelt werden müsste und mit der Festlegung des Unterhalts nichts zu tun hätte?!
Ich wurde zu Unterhalt in voller Bedarfshöhe "geschlichtet".
(Ich zahle Unterhalt seit Geburt per Dauerauftrag in voller Höhe - nur weigerte ich mich die gesetzlich vorgeschriebene UH - Vereinbarung zu zeichnen).
Die Dame der VB sagte mir (nachdem ich die Vereinbarung unterschrieben habe), die Behörde käme auf mich zu wegen meinem Schreiben, in dem ich u.a. um Anerkennung der nachweislichen Betreuungspraxis seit Geburt, der Erlebniskontinuität und Stabilität für unseren Sohn gebeten habe, ich einen Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt habe sowie um Mithilfe bei der Ausarbeitung und Festlegung einer Umgangsvereinbarung vor dem Hintergrund des bisher gelebten Alltags erbeten habe...
Sie hat sich bis heute nicht gemeldet (seit 23.11.12)!
Seit der Geburt unseres Sohnes 2008, ins. seit der Trennung 2010 verfolge ich die "Salamitaktik" bezgl. der elterlichen Sorge der CH-Gesetzgebung mit blankem Entsetzen.
Mami ist leider totale Kommunikationsverweigerin.
Vergangenen November, anlässlich einer "Schlichtungsveranstaltung" auf dem Zivilgericht betreffend Festsetzung der Unterhaltshöhe wurden mir mitgeteilt, dass meine vorab eingereichte mehrseitige Eingabe mit den belastbaren Nachweisen, dass ich meinen Sohn seit Geburt JEDES Wochenende bei mir und seit Beginn 2012 zu über 50% selbst in Obhut, Pflege, Erziehung und Betreuung bei mir habe, "getrennt" behandelt werden müsste und mit der Festlegung des Unterhalts nichts zu tun hätte?!
Ich wurde zu Unterhalt in voller Bedarfshöhe "geschlichtet".
(Ich zahle Unterhalt seit Geburt per Dauerauftrag in voller Höhe - nur weigerte ich mich die gesetzlich vorgeschriebene UH - Vereinbarung zu zeichnen).
Die Dame der VB sagte mir (nachdem ich die Vereinbarung unterschrieben habe), die Behörde käme auf mich zu wegen meinem Schreiben, in dem ich u.a. um Anerkennung der nachweislichen Betreuungspraxis seit Geburt, der Erlebniskontinuität und Stabilität für unseren Sohn gebeten habe, ich einen Antrag auf gemeinsame Sorge gestellt habe sowie um Mithilfe bei der Ausarbeitung und Festlegung einer Umgangsvereinbarung vor dem Hintergrund des bisher gelebten Alltags erbeten habe...
Sie hat sich bis heute nicht gemeldet (seit 23.11.12)!