13-02-2013, 21:01
(13-02-2013, 20:32)Theo schrieb: Nur noch als kleine Ergänzung: Warum zum Teufel schreibt Dein LG von sich in der 3. Person? Das wirkt unfreiwillig komisch. Und Anrede- und Grußformel gehören nicht in ein Schreiben an ein Gericht oder Amt.
Wenn Antragsteller und Antragsgegner definiert sind, macht man dem Gericht das Lesen durch die Wahl einer ihm geläufigen Form sicher nicht schwerer. Und mein letztes Schreiben v o m Gericht (07.02.) beginnt mit "Sehr geehrter Herr..." und endet "Mit freundlichen Grüßen": Weshalb man sollte auf Höflichkeit nicht höflich antworten?
Wer nicht taktet, wird getaktet...