14-02-2013, 16:21
So das war erst mal bis Teil3, den rest werd ich heute abend bis morgen machen.Im Endeffekt sind auch im Text Ungereimtheiten meinerseits mit drin, allein die Tatsache der absichtlichen und vermutlich bewussten Umgangsvereitelung durch die ARGE in Bezug auf die Wohnung..zum anderen, habe ich den Eindruck, das hier allein aus dem Lesen vieles hervorgehen müsste, was eigentlich dem Jugendamt zeigen müsste, das sie tätig werden müßten.
Aber wie man es dreht und wendet, die KM wird nicht einmal ansatzweise ermahnt, nicht einmal belangt.
Aber wie man es dreht und wendet, die KM wird nicht einmal ansatzweise ermahnt, nicht einmal belangt.