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Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt
#28
(14-02-2013, 16:28)masku schrieb: Es kann nicht sein das sich meine Tochter mit der KM auf 100 Euro einigt und den Rest in Naturalien zahlt.
Und ich soll 320 zahlen? Das kann doch nicht sein.

Doch, das ist vollkommen schnurz. Die Haftungsquote wird dadurch nicht verändert. Angenommen, Tochters Anspruch würde bei 400 EUR liegen: Wenn die Mutter zu 30% (z.B. 120 EUR) und du zu 70% (z.B. 280 EUR) zu Töchterchen Unterhalt beitragen müsst, dann ist es Sache von Mutter und Tochter, ob und wie diese 120 EUR zu begleichen sind. Die Tochter kann auch darauf verzichten, sie zu kassieren. Oder die Mutter kann freiwillig mehr zahlen. Spielt alles keine Rolle für dich. An der Haftungsquote ändert das nichts: Du bist immer nur Unterhaltsschuldner für 280 EUR.

Die Tochter kann nicht kommen und sagen: Von Mutti nehme ich nichts, deshalb muss Papi mehr zahlen. Über- oder Unterzahlungen wirken weder zu deinen Gunsten noch zu deinen Lasten.
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RE: Verzwickte Berechnung von Volljährigenunterhalt - von p__ - 14-02-2013, 17:30

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