15-02-2013, 07:58
Habe ich auch erlebt. Gericht verwies mich ans Jugendamt, Jugendamt ans Gericht. Nur dass ich den Hinweis vom Gericht auch schriftlich bekommen habe. Damit habe ich dann der Dame vom JA einen Freitag Nachmittag versaut, indem ich auf Umsetzung bestanden habe. Gebracht hat es nichts, der Umgang wurde verhindert.