p schrieb:
Jedenfalls verbleibe ich geschäftlich zahlungsunfähig.
Zitat:Den Dispokredit solltest du zurücksetzen bzw. keinesfalls weiter beanspruchen.Wenn ich das Konto auflöse müssen an die Bank sofort die 4000€ Dispokredit vom Bürgen zurückbezahlt werden und ich bin dann als Firma finanziell Handlungsunfähig.
Zitat: Der ist pfändbar bis zu der Höhe, die dir eingeräumt wurde,Also können 6000€ bis zu den 10.000€ gepfändet werden und mein Bürge zahlt den vollen Betrag oder ich zahle 1000€ Zinsen/Jahr.
Jedenfalls verbleibe ich geschäftlich zahlungsunfähig.
Zitat:sobald du etwas davon abrufst.Das versteh ich nicht.