17-02-2013, 15:27
Dort wurde ausdrücklich auf Geschäftskonten eingegangen und warum auch dort in den Dispo gepfändet wird. Denn sonst könnte laut BGH die Firma einfach ungepfändet weitermachen, wenn sie als Pfändungsschutz einfach mit "debitorisch geführten Konten" weitermacht.
Der BGH fürchtet, dass dadurch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verzögert würde. Insolvenz als staatlich wünschenwertes Ziel, das passt durchaus in die Denke der Gerichte.
Der BGH fürchtet, dass dadurch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verzögert würde. Insolvenz als staatlich wünschenwertes Ziel, das passt durchaus in die Denke der Gerichte.