20-02-2013, 13:03
(20-02-2013, 12:39)Jessy schrieb: Mit Spannung erwarten wir also morgen - mit 95%er Wahrscheinlichkeit tippe ich darauf, dass die Richterin wieder begleiteten Umgang verfügen und das Hauptsacheverfahren ruhen lassen wird, bis endlich alle Strafanzeigen vom Tisch sind. Sollte man so einen faulen Kompromiß akzeptieren, oder wirklich die harte Schiene fahren und nötigenfalls bis vors OLG streiten (sofern der Beschluss beschwerdefähig sein wird)?Dass die Richterin konkret fragt, verstehe ich schon: Wäre ja blöd, wenn irgendein Anwalt damit Unsicherheit erzeugen könnte. Darüber hinaus hat sie ja schon Erfahrung gemacht, wie man sich zusätzliche Arbeit einkauft...
Ich wäre da nicht ganz so pessimistisch wie Du...
(20-02-2013, 12:39)Jessy schrieb: Zudem stellt sich noch eine andere Frage: Mein LG ist inzwischen gesundheitlich wirklich sehr angeschlagen, und es schwirrt uns beiden im Kopf herum, die Sache heute noch kurzfristig abzublasen. Würde sich das ggf. wie eine Art "Schuldeingeständnis" auf das Strafverfahren auswirken können?Er sollte ´mal mit seinem Hausarzt reden - der weiß sicherlich, was in so ein Attest für´s Gericht ´rein gehört...
Wer nicht taktet, wird getaktet...