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Fragen zu bevorstehendem Unterhaltstitel...
#1
Question 
Hallo miteinander,

ich habe mich hier registriert, weil ich (in Absprache) für meinen Freund bezüglich Unterhalt/ Unterhaltstitel recherchiere.
Er ist zeitlich und beruflich eingespannt und hat keine Erfahrungen mit Foren o.ä., daher unterstütze ich ihn "seelisch & moralisch".

Ich hatte in einem anderen Forum einige Fragen gestellt, die offen blieben, aber per PN wurde ich freundlicherweise auf dieses Forum hingewiesen.

Um zum eigentlichen Thema zu kommen,
mein Freund hat vor ein paar Tagen Post vom Jugendamt bekommen.
Er ist Vater eines 10 jähr. Kindes und hat seit vielen Jahren immer einen festen Betrag an Unterhalt gezahlt. Er war nie säumig, ist immer allen Anforderungen nachgekommen und hat immer pünktlich die volle geforderte Summe gezahlt.

Nachdem von ihm vor ein paar Wochen die Einkommensnachweise angefordert wurden, hat ihn das Jugendamt in relativ barschem Ton aufgefordert, einen Unterhaltstitel zu unterzeichen. Er ist laut deren Berechnungen in der Gehaltsklasse 4 (Düsseldorfer Tabelle). Er soll zukünftig monatlich 327€ zahlen und das auch so titulieren lassen.
Leider hat er absolut keine Ahnung (wie ich) worauf er bei solch einem Titel unbedingt zu achten hat.
Wichtig wäre vor allem zu wissen, welche Art Titel soll er unterschreiben?
Es gibt die statischen und die dynamischen, welcher ist sinnvoll und warum?
Wie sieht es mit den Befristungen aus? Ich habe gelesen dass man bis zur Volljährigkeit befristen kann, aber auch nur für 1-x Jahre. Was wäre denn am sinnvollsten?
Wo sollte er bestenfalls den Titel ausfertigen lassen, beim JA oder eher Notar?
Ich muss dazu sagen, dass wir "EVTL." selber auch zusammen noch Nachwuchs haben wollen (was aber noch nicht feststeht), muss er in einem Titel diesbezüglich was besonderes beachten (im Fall eines weiteren Kindes muss er zeitweise für mich und das weitere Kind ja mitaufkommen)?
Wie setzt sich das bereinigte Nettoeinkommen zusammen?
Was darf für den Unterhalt angerechnet werden und was nicht?
Ich habe gelesen, dass zb. Aufwand für Arbeit, Rentenversicherungen, priv. RV bei der Berechnung mit berücksichtigt werden müssen, gibt es noch andere relevante?
Wie sieht es mit einem Kredit aus? Er möchte sich ein Haus kaufen, muss die monatl. Rate dann auch bei Berechnungen berücksichtigt werden?
Darf er eigentllich auch die Verdienstnachweise der Kindsmutter verlangen um Einsicht zu bekommen? Die Kindsmutter ist seit einigen Jahren verheiratet und ihr Ehemann hat ebenfalls Einkommen. Muss das auch bei den Berechnungen mit berücksichtigt werden? Die Fragen deshalb, weil aufgrund des höheren Bildungsstatus von beiden (abgeschl. Studium) die Wahrscheinlichkeit besteht, das sowohl die Kindsmutter als auch ihr Ehemann ein viel höheres Einkommen haben, als der Kindsvater.

Um eines vorweg zu nehmen, er möchte dem Kind nichts vorenthalten.
Er wird den Unterhalt selbstverständlich weiterhin zahlen (was bisher ja problemlos lief). Aber aufgrund dessen, dass man so viel negatives in Bezug auf Jugendämter und Unwahrheiten/Drohungen/Abzocke/ liest, möchte er eben auch nur das zahlen, was er ehrlich und fair ist.
Er hat weder zum Kind, noch zur Mutter Kontakt, seit der Geburt des Kindes läuft alles übers JA.

Ich hoffe ich "erschlage" euch nicht mit den vielen Fragen Blush...

Ich würde mich über Infos und Tips eurerseits freuen Wink.

Viele Grüße...
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Fragen zu bevorstehendem Unterhaltstitel... - von Wintersonne - 20-02-2013, 22:09

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