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Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt)
#1
Question 
Hallo miteinander,

ich habe mal Fragen bezüglich des Umgangsrecht für einen Kindsvater, der noch NIE Kontakt zum eigenen Kind hatte:
Mein Freund ist Vater eines 10-jähr. Kindes, welches er noch NIE kennengelernt hat.
Die Mutter des Kindes und er hatten sich bereits in der Schwangerschaft getrennt, er war aber von Anfang an bereit, seinen Verpflichtungen für das Kind nachzukommen.
Leider hatte die Kindsmutter von Anfang den Kontakt der beiden untersagt/ verhindert, er durfte sein Kind bisher nicht mal auf einem Foto sehen! Selbst bei Verabredungen, wo er das Kind mal kennenlernen sollte (da war es noch Säugling), kam sie grundsätzlich ohne und ließ ihn immer dumm stehen. Was die finanziellen Verpflichtungen seinerseits betraf, auf diese bestand sie selbstverständlich immer und diesen ist er auch immer - ohne Probleme zu machen - nachgekommen.
Irgendwann hat er die Versuche, an das Kind heran zu kommen aufgegeben, aber es läßt ihn auch nicht los (was ich absolut verstehen kann). Obwohl er sein Kind noch nie gesehen hat, hat er eine große Sehnsucht ...
Im Zuge des aktuellen Kontakts zum Jugendamt wegen des Unterhalts, haben wir überlegt, nochmal einen Versuch zu starten, dass er sein Kind endlich mal kennenlernen kann.
Uns ist klar dass eine Menge Zeit vergangen ist und das Kind wahrscheinlich auch einen Ziehvater hat. Es ist nicht so, dass wir da irgendwas zerstören - oder Unruhe reinbringen wollen, aber er möchte auch endlich mal wissen wer sein Kind ist, wie es ihm geht, was es so macht und ggf. einen Kontakt aufbauen. Ihm ist schon klar, dass er nicht Vater im Sinne von VATER ist, aber wenigstens ein freundschaftlicher Kontakt mit evtl. regelmäßigen Briefen, Telefonaten oder auch mal Treffen sollte doch möglich sein, oder?
Er will das Kind auch nirgends rausreißen oder irgendwas aufdrängeln, er möchte einfach nur langsam Kontakt aufbauen (natürlich kindgerecht und ggf auch mit prof. Unterstützung).
Wir hatten erst überlegt, einen Brief an die Mutter zu schreiben, aber er befürchtet, dass sie nach wie vor sehr stur sein wird und alles abzuwehren versucht.
Nun überlegen wir, uns an das Jugendamt zu wenden und es langsam über das JA anzugehen.

Wie sieht es denn überhaupt mit der (Umgangs-) Rechtslage aus? Laut Internetrecherchen soll diese sich ja deutlich zugunsten der Väter geändert haben? Hat er denn überhaupt das Recht auf kennenlernen, auch wenn bisher noch nie Kontakt bestand?
Die Vaterschaft ist nachgewiesen und er ist seinen finanziellen Verpflichtungen immer nachgekommen.

Kann mir jemand Ratschläge oder Tips diesbezüglich geben?


Viele Grüße
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Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Wintersonne - 20-02-2013, 22:54
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 20-02-2013, 23:59
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 09:08
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 11:43
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 15:05
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 15:12
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 16:00
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 16:40

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