@ST
Du kannst dich und Kids grundsätzlich auch dort selbst vertreten. Evtl. sollt man dennoch PKH beantragen (allein, damit es für JC teuerer wird) und Jur. Beistand suchen. Aber nicht überstürzt.
Erst mal prüfen, ob du nun Anschlußbeschwerde erhebst. Gibt es Dinge, die du nicht gekriegt hast?
Kannst mir ja gerne mal Beschluß und Beschwerdebegründung des JC zukommen lassen.
Du kannst dich und Kids grundsätzlich auch dort selbst vertreten. Evtl. sollt man dennoch PKH beantragen (allein, damit es für JC teuerer wird) und Jur. Beistand suchen. Aber nicht überstürzt.
Erst mal prüfen, ob du nun Anschlußbeschwerde erhebst. Gibt es Dinge, die du nicht gekriegt hast?
Kannst mir ja gerne mal Beschluß und Beschwerdebegründung des JC zukommen lassen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #