Hallo Wintersonne,
wann hatte der Vater letzten Kontakt mit der Mutter, ihr seine Wünsche vorgetragen?
Ich halte den sog. 'Dreisprung' für hilfreich:
1. Bitte an die Mutter - ausgesucht freundlich und, ja, genau so, wie Du das hier getan hast. Um Antwort innerhalb 14 Tagen bitten.
Wenn das nicht weiterführt, dann
2. Antrag auf Vermittlung beim JAmt gem. § 18 SGB VIII, Reaktionsfrist 14 Tage
Wenn das auch nichts bringt, dann
3. Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts gem. § 1684 BGB
Laßt Euch in allen Sprüngen 'puffernd' helfen, da diese sehr nahegehen und unzweckmäßige Reaktionen hervorrufen können.
Für Sprung 1, beim Verfassen der Bitte solltet ihr Euch eines erfahrenen Mediators, Konfliktmanagers bedienen.
Für Sprung 2 könnte schon ein guter Anwalt beratend nützlich sein.
Für Sprung 3 sollte Euch ein guter Anwalt vertreten, zumindest beraten.
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wann hatte der Vater letzten Kontakt mit der Mutter, ihr seine Wünsche vorgetragen?
Ich halte den sog. 'Dreisprung' für hilfreich:
1. Bitte an die Mutter - ausgesucht freundlich und, ja, genau so, wie Du das hier getan hast. Um Antwort innerhalb 14 Tagen bitten.
Wenn das nicht weiterführt, dann
2. Antrag auf Vermittlung beim JAmt gem. § 18 SGB VIII, Reaktionsfrist 14 Tage
Wenn das auch nichts bringt, dann
3. Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts gem. § 1684 BGB
Laßt Euch in allen Sprüngen 'puffernd' helfen, da diese sehr nahegehen und unzweckmäßige Reaktionen hervorrufen können.
Für Sprung 1, beim Verfassen der Bitte solltet ihr Euch eines erfahrenen Mediators, Konfliktmanagers bedienen.
Für Sprung 2 könnte schon ein guter Anwalt beratend nützlich sein.
Für Sprung 3 sollte Euch ein guter Anwalt vertreten, zumindest beraten.
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