28-03-2009, 23:20
Kinder sind teuer. Was die Politiker allerdings übersehen: Nicht in den ersten 6 Jahren. Man kommt sicherlich mit 100 Euro Mehreinnahmen im Monat für einen Säugling im Ersten Jahr klar, dazu ist dann sicherlich das sogenannte "Kindergeld" mit 164 Euro mehr als ausreichend. Würde man das Kindergeld dynamisch mit dem Lebensalter des Kindes erhöhen, also beispielsweise mit 100 Euro im Ersten Jahr starten und dann pro Lebensjahr des Kindes um 20 Euro das Kindergeld erhöhen, dann ist nach Abzug sonstiger teilweise blödsinniger finanzieller Milliardenprogramme ( Kinderbonus, Erziehungsgeld, UNterhaltsvorschusszahlung ...) für die Kinder in jedem Fall kostentechnisch gut gesorgt, da das Kind zwar bis zum 3 Lebensjahr zwar deutlich weniger hat , aber danach die Eltern nicht in eine Schulden- und Kostenfalle geraten, da
beispielsweise im letzten 18. Lebensjahr immerhin 440 Euro Kindergeld bezahlt werden könnte. Das Kindergeld sollte man dann auch generell mit 18 Jahren beenden.
Ich rege das deswegen an, weil doch auch für die Dukatenesel und Unterhaltszahler der Beitrag dynamisch steigen soll, und mit zunehmenden Alter des Kindes auch der Unterhalt steigt. Da laut geltenem Gesetz bislang ein Elternteil -der sogenannte Entsorgte Barunterhaltspflichtige (Also der fürs Geld - oder besser ums Geld "sorgende") -für die Kosten des Kindes, das Mutter und Staat gehört, aufkommen muss, und der andere Elternteil allein für die Betreuung, muss zukünftig dann auch die richtige Schlussfolgerung gezogen werden: Der ums Geld fürs Kind entsorgte Vater darf das Kindergeld voll anrechnen, also braucht nichts mehr zu zahlen und kann mit dem eingesparten Geld dann dafür sorgen, daß dem Kind später mit dem Einstieg ins Berufsleben mal was geboten werden kann...
beispielsweise im letzten 18. Lebensjahr immerhin 440 Euro Kindergeld bezahlt werden könnte. Das Kindergeld sollte man dann auch generell mit 18 Jahren beenden.
Ich rege das deswegen an, weil doch auch für die Dukatenesel und Unterhaltszahler der Beitrag dynamisch steigen soll, und mit zunehmenden Alter des Kindes auch der Unterhalt steigt. Da laut geltenem Gesetz bislang ein Elternteil -der sogenannte Entsorgte Barunterhaltspflichtige (Also der fürs Geld - oder besser ums Geld "sorgende") -für die Kosten des Kindes, das Mutter und Staat gehört, aufkommen muss, und der andere Elternteil allein für die Betreuung, muss zukünftig dann auch die richtige Schlussfolgerung gezogen werden: Der ums Geld fürs Kind entsorgte Vater darf das Kindergeld voll anrechnen, also braucht nichts mehr zu zahlen und kann mit dem eingesparten Geld dann dafür sorgen, daß dem Kind später mit dem Einstieg ins Berufsleben mal was geboten werden kann...