21-02-2013, 09:55
Vom 17.12.2012.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...21217.html
Auszug:
Im Hinblick auf die Subsidiarität und den Sozialhilfecharakter der Verfahrenskostenhilfe ist von dem Hilfsbedürftigen immer zunächst zu verlangen, dass er die ihm kostenfreien Angebote zur Erreichung seines Ziels wenigstens versuchsweise wahrgenommen hat, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt
Wer also erst in ein paar Monaten einen Termin beim JA bekommt, hat leider Pech gehabt.
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln...21217.html
Auszug:
Im Hinblick auf die Subsidiarität und den Sozialhilfecharakter der Verfahrenskostenhilfe ist von dem Hilfsbedürftigen immer zunächst zu verlangen, dass er die ihm kostenfreien Angebote zur Erreichung seines Ziels wenigstens versuchsweise wahrgenommen hat, bevor er gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt
Wer also erst in ein paar Monaten einen Termin beim JA bekommt, hat leider Pech gehabt.