21-02-2013, 11:00
(21-02-2013, 09:08)Ibykus schrieb: Wer 10-Jahre lang trotzZitat:einer großen Sehnsucht nach seinem Kindsich von der Kindesmutter den Umgang vorenthalten läßt, sollte schon erklären können, warum er diesen Umgang nicht durchsetzen konnte.
Es sind doch schon einige Erklärungen da. Der nächste Schritt damals vor zehn Jahren wäre auch der Gang vor Gericht gewesen und davor schrecken viele Väter zurück, ich habe auch gezögert. Es ist eine grosse Hürde, vor Gericht zu gehen und die Mutter des gemeinsamen Kindes zu verklagen und wenn man hört, wie oft der Kontakt zum Kind letztlich doch scheitert, wird man so einen Gerichtsgang auch als sinnlos ansehen. Diese Haltung ist begründet und verständlich, ich will den Vater dafür keinesfalls anmachen. Um Väter in so einer Situation zu helfen ist u.a. dieses Forum da.
Schön, dass er den Schritt jetzt machen will. Besser spät als nie, oder? Ein Einigungs- oder wenigstens Beratungsversuch mit Hilfe des Jugendamts ist vor dem Gerichtsgang angeraten. Das weist auch die Verweigerung der Mutter nach und man kann sich auf ihre Begründungen einstellen. Sonst schickt der Richter ihn halt dorthin und legt das Verfahren so lange auf Eis. Nachdem er das Kind noch nie gesehen hat, wird ohnehin keine sofortige Umgangsregelung herauskommen, das System wird alles mit Beratungen, eventuell Gutachten, Befragungen etc. aufhalten.