21-02-2013, 12:14
(21-02-2013, 11:43)Ibykus schrieb: Was sollte denn bitteschön das angerufene Jugendamt in diesem Fall machen?
Dem Richter bescheinigen, dass die Mutter nicht einigungsbereit ist. Bei Umgangsverfahren wird eine Jugendamtsperson hinzugezogen, in diesem Fall sowieso. Wenn der Vater schon mal dort war, wird er erstens besser wissen, was ihm von der Seite des Jugendamts "droht" und er kann sich dort vorab in geeigneter Weise präsentieren.
Zum Jugendamt geht er nicht, weil dort die Genehmigung seinen Sohn zu sehen auf ihn wartet, wie du fälschlicherweise unterstellst. Das Jugendamt dient als Sprosse 2 auf der Leiter hinauf zu Sprosse 3, dem Gericht. Wer das überspringen will, wird halt zurückgeschickt. Aber diese Diskussion haben wir schon tausendmal in extremer Ausführlichkeit geführt, ich werde hier einen Punkt machen. Bleiben wir bei der Erkenntnis, dass es jetzt eine kleine Weggabelung gibt, den Weg über die Beratung zum Gericht und den Weg zum Gericht und dann die Beratung. Der Vater wird das selbst entscheiden.