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Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt)
#15
Wie @p schon schrieb: Am JA kommt der Vater so oder so nicht vorbei.
Wenn ich @Wintersonne richtig verstanden habe, soll eine mögliche Kontaktaufnahme ja auch unter weitestgehender Schonung des Kindes erfolgen. Und die ist besser zu gewährleisten, wenn die Eltern in ein einvernehmliches Verfahren gebracht werden können. Vom Hörensagen weiß ich, dass AWO, Caritas und Diakonie etc. auch hier Beratung anbieten, wenn man(n) nicht direkt zum JA will... mindert möglicherweise etwas das Risiko.
Aber ich denke, wenn man das Kind in den Mittelpunkt der Betrachtungen stellt, wird man die Chancen zu einer "friedlichen" Lösung ausloten wollen - und hier gibt´s ja nun definitiv keinen Zeitdruck...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 20-02-2013, 23:59
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 09:08
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RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 21-02-2013, 16:00
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