21-02-2013, 13:52
Zur Zeit liegt kein Hilfebedarf vor, da Unterkunft und Unterhalt noch vorhanden sind.
Wohnung suchen, mit Entwurf des Mietvertrages zum JobCenter und Übernahme der Miete und ALG II beantragen. Man kann auch vorher schon mal vorstellig werden, z. B. um die Mietobergrenzen zu erfragen. Anträge werden erst aufgenommen, wenn es akut wird.
Wenn Rente auf Dauer läuft, ist Grundsicherung der richtige Ansprechpartner.
Voraussetzung für Frauenhaus ist nicht körperliche Gewalt.
Wohnung suchen, mit Entwurf des Mietvertrages zum JobCenter und Übernahme der Miete und ALG II beantragen. Man kann auch vorher schon mal vorstellig werden, z. B. um die Mietobergrenzen zu erfragen. Anträge werden erst aufgenommen, wenn es akut wird.
Wenn Rente auf Dauer läuft, ist Grundsicherung der richtige Ansprechpartner.
Voraussetzung für Frauenhaus ist nicht körperliche Gewalt.