21-02-2013, 14:18
Wenn er gut genug verdient wird er sicherlich das väterliche Privileg genießen, auch noch den Barunterhalt leisten zu dürfen.
Natürlich kann soll und darf sie gehen, wenn sie will.
Aber mit der Story der armen behinderten Frau, die zwar einen Haushalt schmeißen aber keineswegs arbeiten kann, bin ich doch etwas angewidert, zumal sie schon anfängt die Leichen aus dem Keller zu ziehen.
Hier soll wohl einmal mehr ein Mann ausgeschlachtet werden.
Hartz-mäßig wäre es am besten, wenn sie ersteinmal bei Freunden oder Verwandten unterkommt, da sofort ein Bedarf entsteht. Ansonsten so, wie bereits vorgetragen.
Natürlich kann soll und darf sie gehen, wenn sie will.
Aber mit der Story der armen behinderten Frau, die zwar einen Haushalt schmeißen aber keineswegs arbeiten kann, bin ich doch etwas angewidert, zumal sie schon anfängt die Leichen aus dem Keller zu ziehen.
Hier soll wohl einmal mehr ein Mann ausgeschlachtet werden.
Hartz-mäßig wäre es am besten, wenn sie ersteinmal bei Freunden oder Verwandten unterkommt, da sofort ein Bedarf entsteht. Ansonsten so, wie bereits vorgetragen.