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Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt)
#28
(21-02-2013, 00:14)Skipper schrieb: In der Tat wird sich der Vater gute Gründe für sein Zögern und sein plötzliches 'Erwachen' einfallen lassen müssen.

Nö, wird er nicht.

Die Argumentation ist simpel und einfach:

Er hat erkannt, daß es für das Wohl des Kindes sehr wichtig ist, daß er sich als Vater um das Kind kümmert und er eingesehen hat, daß es ein Fehler war, dieses in den letzten 10 Jahren nicht getan zu haben.

Mehr Argumentation muß nicht sein!

Simon II
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RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Ibykus - 20-02-2013, 23:59
RE: Fragen zu Umgangsrecht für KV (Erstkontakt) - von Simon ii - 21-02-2013, 14:42
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